Änderungen in der Bauverordnung (BauV)

Per 1. November 2021 treten die neuesten Änderungen der Bauverordnung (BauV) in Kraft.

Die Änderungen der Bauverordnung (BauV) sind aktuell auf der Webseite des Kantons Aargau unter folgendem Link abrufbar. Sie betreffen insbesondere BNO-Revisionen, verschiedene Definitionen der Baubegriffe und Messweisen, legen neue Richtlinien und Normen (aktuelle VSS-Normen) fest, äussern sich zum autoarmen Wohnen und legen das Meldeformular für baubewilligungsfreie Solaranlagen fest.

Bei den Definitionen der Bauverordnung werden neu Wohnanteil, störende Betriebe und Verkaufsfläche definiert. Es gibt neu einen Kriterienkatalog auf Verordnungsebene, welcher die Einordnung von Gebäuden und Aussenräumen in die Umgebung festlegt. Zudem werden unter dem Titel "Baubegriffe und Messweisen" die Baubegriffe Terrassenhäuser, Hang, Fassadenhöhe, Klein- und Anbauten, vorspringende Gebäudeteile, Geschosshöhe, Dachgeschosse und Attikageschosse neu definiert, angepasst und / oder präzisiert.

chkp. ag Rechtsanwälte Notariat wird die eigene Gesetzessammlung und ihre Kurzkommentare zur Bauverordnung möglichst rasch an die neue Verordnung anpassen. Ein Blick in die neue Bauverordnung lohnt sich auf jeden Fall und bei Fragen stehen Ihnen die Spezialisten von chkp. ag Rechtsanwälte Notariat gerne persönlich zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.