Die Onlineausgabe der Baugesetzgebung des Kantons Aargau wird seither laufend aktualisiert und um weitere Hinweise ergänzt. Neu hinzugekommen sind nun eine Einleitung zu den Baubegriffen und Messweisen sowie erste Kommentierungen zu den nachfolgenden Paragraphen der Bauverordnung:
- § 16 BauV IVHB
- § 19 BauV Klein- und Anbauten (Ziff. 2.2 und 2.3 Anhänge IVHB)
- § 20 BauV Unterniveau- und unterirdische Bauten (Ziff 2.4 und 2.5 Anhänge IVHB) sowie Parkierungs- und Verkehrsflächen
- § 21 BauV Vorspringende Gebäudeteile (Ziff. 3.4 Anhänge IVHB; § 51 BauG)
- § 24 BauV Dachgeschosse (Ziff. 6.3 Anhänge IVHB)
- § 25 BauV Attikageschosse (Ziff. 6.4 Anhänge IVHB)
- § 26 BauV Grosser Grenzabstand (Ziff. 7.1 Anhänge IVHB)
- § 27 BauV Gebäudeabstand (Ziff. 7.2 Anhänge IVHB)
Die Kommentarsammlung wird stetig ergänzt. Besuchen Sie unseren Kommentar also bald wieder.