Die Onlineausgabe der Baugesetzgebung des Kantons Aargau wird seither laufend aktualisiert und um weitere Hinweise ergänzt. Neu hinzugekommen sind nun eine Einleitung zu den Baubegriffen und Messweisen sowie erste Kommentierungen zu den nachfolgenden Paragraphen der Bauverordnung:
Die Baubegriffe und Messweisen der Bauverordnung des Kantons Aargau
§ 24 BauV Dachgeschosse (Ziff. 6.3 Anhänge IVHB)
Die Kommentarsammlung wird stetig ergänzt. Besuchen Sie unseren Kommentar also bald wieder.