Entwicklungen im schweizerischen Familienrecht

Für die "Neue Zeitschrift für Familienrecht" fasste Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu die neuesten Entwicklungen im schweizerischen Familienrecht zusammen.

Insbesondere wird darin auf aktuelle Gesetzesänderungen eingegangen. Per 1. Juli 2014 wurde etwa das Sorgerecht dahingehend revidiert, als die gemeinsame elterliche Sorge bei verheirateten und unverheirateten Elternteilen gleichermaßen der gesetzliche Regelfall darstellt (Art. 296 Abs. 2 ZGB, Art. 298 a Abs. 1 ZGB, Art. 298 b Abs. 1 und 2 ZGB). Die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils ist nur noch möglich, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist. Zudem ist bei der gemeinsamen elterlichen Sorge immer auch eine alternierende Obhut zu prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt (Art. 298 Abs. 2ter ZGB). Diese ist somit auch zum theoretischen Regelfall erhoben worden. In der Praxis dürften aber die Fälle einer alleinigen Obhut und eines Besuchsrechts an jedem zweiten Wochenende noch immer sehr häufig vorkommen. Massgebend sind letztlich stets die Vereinbarkeit der Betreuung mit der Erwerbstätigkeit und das Kindeswohl.

Zudem werden die weitreichenden Änderungen im Unterhaltsrecht zusammengefasst. Neuerdings besteht der Kinderunterhalt nicht mehr bloss aus dem sogenannten Barunterhalt, welcher den täglichen Bedarf eines Kindes abdeckt, sondern auch aus einem sogenannten Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt soll die wirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen, um die bestmögliche Kinderbetreuung zu gewähren. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich dabei nach den Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese aufgrund der Betreuung nicht selber dafür aufkommen kann.

Sodann werden im Artikel die ersten Erfahrungen seit Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zusammengefasst.

MLaw Adrian Dumitrescu
Rechtsanwalt
chkp. ag Rechtsanwälte Notariat
Bremgarten

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