Wohneigentum?

Sie haben sich entschieden, Wohneigentum zu erwerben, oder Sie sind bereits Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, alle rechtlichen Aspekte und Eigentumsverhältnisse zu klären und zu regeln. Am besten mit Ihren Spezialisten von chkp.

Im Zusammenhang mit dem Besitz oder Erwerb einer Liegenschaft stellen sich verschiedene Fragen:

Wer soll im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden?
Was sind die Vor- und Nachteile von Alleineigentum?
Sollen Ehe- oder Konkubinatspartner Wohneigentum gemeinsam erwerben?
Macht Miteigentum oder Gesamteigentum mehr Sinn?

Unabhängig davon, ob Sie eine Liegenschaft alleine oder gemeinsam erwerben oder bereits besitzen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vorzusorgen.

Wer in eine Liegenschaft Eigenmittel investiert, sollte auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Gerade bei Ehepaaren und unter Umständen auch bei Konkubinatspaaren macht es Sinn, einen Partner oder eine Partnerin als Mit- oder Gesamteigentümer im Grundbuch einzutragen.

Wir empfehlen allen Grundeigentümern, entweder ein Testament zu errichten, einen Ehe- und Erbvertrag oder einen Konkubinats- und Erbvertrag abzuschliessen. Darin soll vorweg festgehalten werden, wer welche Eigenmittel in eine Liegenschaft investiert hat.

Bei Ehepaaren gilt es auch zu unterscheiden, ob die Eigenmittel Eigengut (voreheliches Vermögen, Erbschaft, Erbvorbezug) oder Errungenschaft (Geld, das während der Dauer der Ehe erwirtschaftet wurde) darstellen.

In einem Testament oder im Ehe- und Erbvertrag kann und soll festgehalten werden, was im Falle des Ablebens mit der Liegenschaft geschehen soll.

Soll das Eigentum auf den Partner übergehen?
Macht eine lebenslängliche Nutzniessung oder ein Wohnrecht mehr Sinn?
Werden dadurch Pflichtteilsrechte von Nachkommen verletzt?

Bei unverheirateten Partnern empfehlen wir im Rahmen eines Konkubinats- und Erbvertrags auch zu regeln, was mit der Liegenschaft geschehen soll, wenn sich die Partner trennen, und wie bei einem Verkauf ein allfälliger Gewinn oder Verlust zu tragen ist.

Die Notare von chkp. sind Ihnen gerne behilflich. Vereinbaren Sie mit einem unserer Notare einen Termin. Sie werden sehen, es gibt in jedem Fall eine massgeschneiderte Lösung.

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