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10/16-Regel (Familienrecht)

Bis vor kurzem kam bei Scheidungs- und Trennungsverfahren die sogenannte 10/16-Regel zur Anwendung. Im Rahmen der Unterhaltsbeitragsberechnung musste der Elternteil, dem bei einer Trennung oder Scheidung die Kinder in Obhut gegeben wurden und der bislang keiner Erwerbstätigkeit nachging, ab dem 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes ein Arbeitspensum von 50 % und ab dessen 16. Lebensjahr ein solches von 100 % aufnehmen. Wenn der betreuende Ehegatte weniger arbeitete, wurde ihm bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages dennoch das entsprechende Einkommen angerechnet. Arbeitete der betreuende Ehegatte demgegenüber mehr, so wurde ihm meist das tatsächlich erzielte Einkommen angerechnet. Seit dem aufsehenerregenden Bundesgerichtsentscheid vom September 2018 gilt das sogenannte Schulstufenmodell