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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Die Aufhebungsvereinbarung ist eine zweiseitige Übereinkunft zur Aufhebung des Arbeitsvertrags – und damit eine Alternative zur einseitigen Kündigung. Der von einem Rechtsanwalt verfasste oder geprüfte Aufhebungsvertrag verhindert, dass dem Arbeitnehmer zwingender Sozialschutz, etwa Lohn während Krankheit, entzogen wird.