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Bankgarantie

Die abstrakte Bankgarantie ist ein Instrument der Leistungs- und Zahlungssicherung. In der Regel verpflichtet sich eine Bank als Garantiestellerin dem Garantiebegünstigten einen bestimmten Betrag zu zahlen, für den Fall dass ein Dritter (Kunde der Bank oder dessen Subunternehmer) eine vereinbarte Leistung nicht erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Schuld auch tatsächlich noch besteht. Die abstrakte Bankgarantie ist deshalb zu unterscheiden von der Bürgschaft.