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Baubewilligung

Die Baubewilligung soll es den Behörden ermöglichen, ein Bauvorhaben vor seiner Ausführung auf seine Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu überprüfen. Werden die Bestimmungen des kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts eingehalten, hat die Bauherrschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Ab Rechtskraft der Baubewilligung muss die Bauherrschaft innert zwei Jahren mit den Bauarbeiten beginnen, ansonsten verfällt die Baubewilligung.