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Baubewilligungspflicht

Alle Bauten und Anlagen und ihre wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen einer Baubewilligung. Bauten und Anlagen sind künstlich geschaffene und dauerhafte Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Vorstellung über die Nutzungsordnung zu beeinflussen (z.B. äusserliche Veränderung des Raums oder Beeinträchtigung der Erschliessung bzw. der Umwelt).