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Bauen ausserhalb der Bauzone

Das Gebiet ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich ein Nichtbaugebiet. Dieser Grundsatz ist aber löchrig: Zulässig sind zunächst landwirtschaftliche Bauten und Anlagen. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) enthält zudem unzählige Spezialvorschriften, die nicht zonenkonforme Bauten, Anlagen und Nutzungen ausnahmsweise zulassen. Die Materie ist derart unübersichtlich, dass der Beizug einer Fachperson unerlässlich ist.