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Baugesetz des Kantons Aargau (BauG)

Das BauG enthält das kantonale Raumplanungsrecht und ergänzt deshalb das eidgenössische Raumplanungsgesetz. Es schreibt den Gemeinden vor, wie sie zu planen haben, enthält grundlegende Bauvorschriften, die in der BauV oder der ABauV detailliert werden, und regelt das Planungs- und Baubewilligungsverfahren. Ausserdem regelt das BauG die Strassen, die Gewässer die Landumlegung und die Enteignung.