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Bausperre

Die Bausperre berechtigt die Behörde, während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, Gesuche für die Bewilligung von Bauten und Anlagen in den von den neuen Plänen betroffenen Gebieten für die Dauer von höchstens 2 Jahren zurückzustellen.