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Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV)

Die BauV ist im September 2011 in Kraft getreten. Sie enthält die Ausführungsbestimmungen zum BauG des Kantons Aargau. Ausserdem definiert sie wichtige Begriffe des öffentlichen Baurechts. Grösstenteils verweist sie auf die IVHB. Sie enthält aber auch ergänzende Definitionen. Bei der Beurteilung eines Baugesuchs müssen daher die kommunale BNO, das BauG, die BauV und die IVHB konsultiert werden. Zu beachten ist, dass die BauV nur in den Gemeinden vollumfänglich gilt, die ihre BO bereits angepasst haben (vgl. ABauV).