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Befristetes Arbeitsverhältnis

Befristete Arbeitsverträge enden durch Zeitablauf, müssen also nicht durch Kündigung beendet werden. Sieht ein Vertrag über ein befristetes Arbeitsverhältnis trotzdem eine Kündigungsfrist vor, so wird dies als Arbeitsvertrag mit maximaler Laufzeit interpretiert. Ein solcher Vertrag kann vor Ablauf der vereinbarten Dauer gekündigt werden, ansonsten er nach Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung endet. Die stillschweigende Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertrags gilt als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Zur Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge siehe Kettenverträge.