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Beweisergänzung im Strafprozess

Als Partei im Strafverfahren (also auch als beschuldigte Person) hat man das Recht, jederzeit Anträge auf Beweisabnahme zu stellen (bspw. Zeugenbefragungen). Vor Abschluss der Strafuntersuchung muss die Staatsanwaltschaft den Parteien explizit die Möglichkeit geben, noch solche Beweisergänzungen zu beantragen. Abgelehnte Beweisanträge können nach Erheben der Anklage beim Gericht wiederholt werden. Zu welchem Zeitpunkt welche Beweisanträge gestellt werden sollten oder gar müssen, kann unter Umständen eine schwierige taktische Entscheidung sein. Diese gilt es mit seinem Strafverteidiger bzw. Rechtsvertreter genau zu besprechen.