chkpedia.

Bürgschaft

Durch Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Schuldners, für die Erfüllung einer Schuld einzustehen. Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge erst dann belangt werden, wenn es - vereinfacht gesagt - vom Schuldner nichts mehr zu holen gibt. Bei der Solidarbürgschaft kann der Gläubiger den Solidarbürgen bereits vor dem Schuldner belangen, wenn dieser in Rückstand ist oder erfolglos gemahnt worden ist. Bürgschaften müssen mindestens schriftlich abgegeben werden. Bei natürlichen Personen ist eine öffentliche Beurkundung notwendig.