Eine Dienstbarkeit verpflichtet einen Grundeigentümer, bestimmte Eingriffe auf sein Grundstück zu dulden oder etwas zu unterlassen. Der Dienstbarkeitsvertrag muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
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Eine Dienstbarkeit verpflichtet einen Grundeigentümer, bestimmte Eingriffe auf sein Grundstück zu dulden oder etwas zu unterlassen. Der Dienstbarkeitsvertrag muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.