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Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen keine Ehe schliessen. Sie können jedoch vor dem Standesamt eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese hat weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Ehe zur Folge. Wird jedoch nichts anderes geregelt, so besteht zwischen den Partnern die Gütertrennung und keine Errungenschaftsbeteiligung. Zudem ist es homosexuellen Partnern in der Schweiz nicht erlaubt, Kinder zu adoptieren. Zum Abschluss eines Partnerschaftvertrags empfiehlt sich die Kontaktierung eines Notars, im Falle von Streitigkeiten oder der Trennung jene eines Anwalts.