chkpedia.

Einheitspreis

Im Bauwerkvertrag werden wohl meistens Einheitspreise für einzelne Leistungen vereinbart, also ein Preis pro m, m2, m3, Stück etc.. Deshalb müssen die Arbeiten am Schluss ausgemessen werden. Einheitspreise können dazu führen, dass der Bauherr mehr bezahlen muss, als auf der Titelseite des Werkvertrages steht, z.B. dann, wenn der Architekt die benötigten Mengen falsch geschätzt oder gewisse Arbeiten schlicht vergessen hat. Ist die SIA-Norm 118 massgeblich, unterliegen die Einheitspreise zudem der Teuerung.