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Elterliche Obhut

Unter elterlicher Obhut ist die faktische Regelung zu verstehen, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält, wo es also wohnt. Möglich ist auch eine geteilte Obhut (auch alternierende Obhut) oder ein sog. Nestmodell. In den meisten Fällen lebt das Kind bei einem Elternteil, welcher damit die Obhut alleinig innehat. Dem andern Elternteil steht jedoch ein Kontaktrecht zu, sofern damit keine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls einhergeht. Die Obhut ist nicht mit der elterlichen Sorge zu verwechseln.