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Errungenschaft

Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes (meistens während der Ehe) entgeltlich erwirbt. Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere den Lohn aus seinem Arbeitserwerb, die Renten und Taggelder von Personalfürsorgeeinrichtungen (Pensionskassen), Sozialversicherungen (AHV, IV etc.), die Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit (Renten und Kapitalabfindungen) und die Erträge seines Eigenguts (Dividenden aus geschenkten Aktien, Nettoerträge aus einer geerbten Liegenschaft etc.). Ebenfalls in die Errungenschaft fallen Ersatzanschaffungen für Errungenschaft. Hierbei handelt es sich um den Wert- oder Mittelersatz, nicht aber um den Zweckersatz (Woher kommt das Geld für die Ersatzanschaffung? Wurde das neue Sofa aus dem Lohn bezahlt?).