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Fallabschluss (Unfallversicherung)

Nach einem Unfall gewährt die obligatorische Unfallversicherung den versicherten Personen bis zum Fallabschluss als Ersatzeinkommen Unfalltaggelder. Gleichzeitig kommt sie für die Kosten der Heilbehandlung auf. Solange von der weiteren ärztlichen Behandlung noch eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes des Unfallopfers erwartet werden kann, darf die Unfallversicherung den Fall aber nicht abschliessen.