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Fluchtgefahr

Fluchtgefahr ist einer der Haftgründe zur Anordnung von Untersuchungshaft. In diesen Fällen wird befürchtet, dass die beschuldigte Person sich dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Strafe durch Flucht entziehen könnte. Hierfür müssen konkrete Hinweise bestehen. Die Schwere der drohenden Strafe wird als Indiz für Fluchtgefahr gewertet. Sie genügt jedoch für sich allein nicht, um den Haftgrund zu bejahen. Es müssen die konkreten Umstände des betreffenden Falles, insbesondere die gesamten Lebensverhältnisse (z.B. familiäre und soziale Bindungen, berufliche Situation, Schulden, Kontakte ins Ausland) des Angeschuldigten in Betracht gezogen werden.