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Gebäudehöhe

Diese ist nur noch dort massgeblich, wo Teile der ABauV weitergelten. Sie wird an der Fassade gemessen, und zwar vom Terrain bis zur Schnittlinie mit der Dachoberfläche (auf der Traufseite und nicht etwa beim First). Bei Flachdächern misst man vom Terrain bis zum obersten Punkt der (allfälligen) Brüstung. Streitig ist dabei häufig, ob die Brüstung auch dann mitzurechnen ist, wenn sie durchsichtig ist. Die Gebäudehöhe muss bei allen Fassaden eingehalten werden. Am Hang (Neigung von mehr als 10 %), wird jedoch nur talseitig gemessen.