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Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine personenbezogene Körperschaft, deren Mitgliederanzahl offen ist und die zur Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe zum Zweck hat. Die Genossenschaft kann ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen führen. Vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung haftet für ihre Verbindlichkeiten einzig das Gesellschaftsvermögen. Bei der Gründung müssen mindestens sieben Genossenschafterinnen und Genossenschafter beteiligt sein. Es können dies natürliche oder juristische Personen sein. Die Genossenschaft ist zwingend im Handelsregister einzutragen.