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Grenzabstand von Bauten

Mit Grenzabstand ist gemäss IVHB die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze gemeint. Je nach Art der Baute gelten unterschiedliche Grenzabstände. Zum Beispiel müssen Zäune, Anbauten oder Kleinbauten in der Regel einen kleineren Grenzabstand einhalten als Gebäude. Bei Wohnbauten wird in der kommunalen Baugesetzgebung häufig zwischen dem kleinen und grossen Grenzabstand unterschieden. Der grosse Grenzabstand wird jeweils von der Hauptwohnseite gemessen. Zudem gelten gegenüber Wald, Gewässer, Kantonsstrassen und Kulturland in der Regel weitere Ab-standsvorschriften, welche zusätzlich zu beachten sind. Ferner gelten auch für Pflanzen eigene Grenzabstände.