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Grenzabstand von Pflanzen

Pflanzabstände im Nachbarrecht sind kantonal geregelt. Das aargauische Einführungsgesetz zum ZGB regelt im Aargau die Distanz, in welcher Pflanzen an die Grenze gesetzt werden dürfen. Die Distanzen sind abhängig von der Höhe der Pflanzen. Für Reben und Obstbäume gelten spezielle Abstandsvorschriften.

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