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Inhaberaktien

Die Inhaberaktie stellt ein Inhaberpapier dar, aus dem ersichtlich ist, dass der jeweilige Inhaber als Berechtigter anerkannt wird. Der Vorteil der Inhaberaktie liegt in der leichten Übertragbarkeit und der einfachen Geltendmachung der darin verbrieften Rechte. Die Übertragung erfordert lediglich ein gültiges obligatorisches Grundgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und die Übergabe der Aktie (Urkunde).