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Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad widerspiegelt die Höhe der Invalidität einer versicherten Person in Prozenten. Üblicherweise wird er folgendermassen berechnet: Zuerst wird die Differenz zwischen dem Valideneinkommen (Einkommen ohne Behinderung) und dem Invalideneinkommen (Einkommen mit Behinderung) ermittelt. Dieser Betrag wird wiederum geteilt durch das Valideneinkommen und mit 100 multipliziert. Das Resultat stellt den IV-Grad dar. Bei Teilerwerbstätigen wird der Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode berechnet.

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