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Klageantwort

In einem Zivilprozess hat eine beklagte Partei immer das Recht, (innert angesetzter Frist) ihre Sicht zur Klage darzulegen. Dies kann sie in der Klageantwort tun. Die Klageantwort untersteht denselben Formerfordernissen wie die Klageschrift. Erhält die beklagte Partei keine Gelegenheit, eine Klageantwort einzureichen (oder mündlich Stellung zu nehmen), werden ihre Verfahrensrechte (insbesondere ihr rechtliches Gehör) verletzt.

Versäumt es die beklagte Partei, zur Klage fristgerecht Stellung zu nehmen, wird ihr eine zweite (kürzere) Frist angesetzt. Verstreicht auch diese ungenutzt, kann das Gericht, wenn das Verfahren spruchreif ist, ein Urteil fällen.