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Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist – wie die Kollektivgesellschaft – eine Personengesellschaft, die zumeist wirtschaftliche Ziele verfolgt und in der Regel ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Der wesentliche Unterschied zur Kollektivgesellschaft liegt in der Art der Beteiligung. Dabei wird zwischen Komplementären und Kommanditären unterschieden. Komplementäre können nur natürliche Personen sein. Sie haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben dem Gesellschaftsvermögen subsidiär, unbeschränkt und solidarisch (personenbezogene Mitgliedschaft). Kommanditäre können dagegen natürliche oder juristische Personen sein. Sie haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zu einem im Voraus bestimmten Betrag (kapitalbezogene Mitgliedschaft). Wie die Kollektivgesellschaft ist auch die Kommanditgesellschaft im Handelsregister einzutragen.