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Krankentaggeld

Krankentaggeldversicherungen gewähren im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine pro Tag berechnete Entschädigung (Taggeld). Die Taggeldhöhe hängt von der vertraglichen Vereinbarung oder der Höhe des bisherigen Lohnes ab. Beabsichtigt die Versicherung eine Leistungseinstellung, so hat sie dies frühzeitig anzuzeigen. Bestehen Zweifel an der Rechtmässigkeit der in Aussicht gestellten Leistungseinstellung, so kann sich eine Überprüfung durch einen Fachanwalt durchaus auszahlen.