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Kündigungsfrist

Kündigungsfristen räumen den Parteien eine gewisse Zeit ein, um sich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags einzustellen. Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, entfaltet ihre Wirkung also erst beim Zugang. Die Frist beginnt in der Probezeit am Tag nach Erhalt der Kündigung zu laufen. Nach Ablauf der Probezeit wird die Kündigungsfrist vom Kündigungstermin her zurückgerechnet, da sich die Kündigungsfrist um die Dauer einer allfälligen Krankheit verlängern kann.