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Öffentliche Auflage

Unter der öffentlichen Auflage sind sowohl die Veröffentlichung und die Auflage von Entwürfen von Planungen als auch die Auflage der Planunterlagen von Baugesuchen während einer bestimmten Dauer zu verstehen. Innerhalb der Auflagefrist können Einwendungen erhoben werden. Zur Erhebung von Einwendungen lohnt es sich oft, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beizuziehen.