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Parkplätze/Parkfelder

Jede neue Baute und Anlage benötigt eine ausreichende Anzahl an Parkfeldern für Nutzer und Besucher. Dasselbe gilt bei eingreifender Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung einer bestehenden Baute und Anlage. Die Parkfelder müssen auf privatem Grund in nützlicher Distanz liegen und dauerhaft nutzbar sein (in der Regel Eigentum oder Dienstbarkeit). Für die Berechnung der Parkfelderanzahl gilt die VSS-Norm SN 640 281 und für die Gestaltung die VSS-Norm SN 640 291a.