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Partizipationsscheine

Eine Aktiengesellschaft kann neben dem Aktienkapital ein Partizipationskapital vorsehen, das in Partizipationsscheine zerlegt ist. Diese haben einen Nennwert und stellen eine vermögenswerte Beteiligung an der Gesellschaft dar. Der Partizipationsschein gewährt aber kein Stimmrecht. Oft werden Partizipationsscheine in einem Wertpapier verurkundet, wobei zwei Möglichkeiten bestehen, nämlich die Ausgabe als Inhaber- oder als Namenpartizipationsschein.