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Planungszone

Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, das von der Behörde, während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, für ein genau bezeichnetes Gebiet erlassen werden kann, um Vorkehren zu verhindern, welche die Verwirklichung des Zwecks dieser Pläne erschweren. Planungszonen werden bereits mit der öffentlichen Auflage wirksam und gelten bis zum Inkrafttreten der Nutzungspläne, deren Zweck sie sichern, längstens aber fünf Jahre. Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit.