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Polydisziplinäres Gutachten

Bei einem polydisziplinären Gutachten handelt es sich um ein medizinisches Gutachten, in dessen Rahmen in mindestens drei medizinischen Fachrichtungen eine Untersuchung bzw. eine Begutachtung stattfindet. Wenn die IV-Stelle eine polydisziplinäre Begutachtung durchführen will, so darf sie die hierfür zuständige MEDAS nicht selbst bestimmen. Die Vergabe des Gutachtenauftrages hat zwingend über die webbasierte Plattform SuisseMED@P zu erfolgen. SuisseMED@P wird von der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) betrieben und teilt die polydisziplinären Gutachten nach dem Zufallsprinzip zu.