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Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens

Wenn über den Schuldner bereits ein Konkursverfahren durchgeführt wurde, kann er, wenn er von einem Gläubiger für die Altschulden belangt wird, innert 10 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens erheben. Er muss dies aber ausdrücklich tun. "Ich erhebe Rechtsvorschlag" genügt für sich alleine nicht. Wenn der Schuldner den Rechtsvorschlag nicht ausdrücklich wegen mangelnden neuen Vermögens erhebt, verwirkt diese Einrede. Das Gericht prüft anschliessend in einem Bewilligungsverfahren, ob der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist.