Der Registerschuldbrief ist ein papierloser Namenschuldbrief. Es handelt sich um ein reines Registerpfandrecht. Es wird kein Wertpapier (Schuldbrief) ausgestellt. Die Errichtung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.
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Der Registerschuldbrief ist ein papierloser Namenschuldbrief. Es handelt sich um ein reines Registerpfandrecht. Es wird kein Wertpapier (Schuldbrief) ausgestellt. Die Errichtung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.