chkpedia.

Reservationsvereinbarung

Schriftliche Reservationsvereinbarungen kommen häufig vor. Die Parteien "verpflichten" sich darin, ein bestimmtes Grundstück zu kaufen resp. zu verkaufen. Sie sind aber ungültig. Kommt es nicht zum formgültigen Abschluss des Kaufvertrags bei einem Notar, muss in der Regel eine bereits geleistete Anzahlung zurückbezahlt werden. Der Verkäufer kann allenfalls die Kosten für die effektiven, in guten Treuen getätigten Aufwendungen zurückbehalten.