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Schlichtungsverhandlung

Die Schlichtungsverhandlung ist das Kernstück des Schlichtungsverfahrens. Es handelt sich um einen Termin, anlässlich dessen versucht wird, eine gütliche Einigung zu erreichen. Die klagende Partei muss grundsätzlich (persönlich) zur Schlichtungsverhandlung erscheinen, da sonst das Gesuch als zurückgezogen gilt. Von der Verhandlung wird kein Protokoll geführt und das Gesagte kann somit vor Gericht nicht gegen die eine oder andere Partei verwendet werden.