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Terrain (gewachsenes und massgebendes)

Das Terrain spielt im öffentlichen Baurecht eine grosse Rolle, weil ab dort die Höhen des Gebäudes gemessen werden. Solange im Kanton Aargau sowohl die BauV als auch Teile der alten ABauV in Kraft sind, gilt Folgendes: Nach der ABauV ist das gewachsene Terrain relevant, somit der zum Zeitpunkt des Baugesuchs vorhandene Verlauf des Bodens. Die BauV verweist auf die IVHB und damit auf den natürlich gewachsenen Geländeverlauf, somit unter Umständen auf frühere Verhältnisse.