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Tiefbauten

Tiefbauten sind Bauten und Anlagen, die das gewachsene Terrain um höchstens 80 cm überragen, insbesondere Strassen, Parkfelder, Pisten und Geleise. Tiefbauten müssen nur einen reduzierten Grenzabstand einhalten. Dieser kann mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn noch weiter reduziert oder aufgehoben werden. Mit den neuen Baubegriffen gemäss IVHB wird in der Bauverordnung nicht mehr von Tiefbauten, sondern von Unterniveau- und unterirdischen Bauten sowie von Parkierungs- und Verkehrsflächen gesprochen.