Der Erblasser kann einer Person einen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne dass diejenige Person Erbe wird. Ein Vermächtnis kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag verfügt werden.
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Der Erblasser kann einer Person einen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne dass diejenige Person Erbe wird. Ein Vermächtnis kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag verfügt werden.