Entwicklungen im schweizerischen Familienrecht

Für die "Neue Zeitschrift für Familienrecht" fasste Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu die neuesten Entwicklungen im schweizerischen Familienrecht zusammen.

 

Die jüngsten Entwicklungen im Familienrecht stehen ganz im Zeichen weitreichender Praxisänderungen des Bundesgerichts im Bereich des Unterhaltsrechts. So hat das Bundesgericht entschieden, dass im Rahmen der Unterhaltsberechnung einem kinderbetreuenden Elternteil grundsätzlich bereits ab Erreichen des schulpflichtigen Alters des jüngsten Kindes ein Erwerbspensum von 50% zugemutet werden kann und ab dem 12. Altersjahr ein solches von 80%. Ein Vollzeitpensum sei ab dem 16. Altersjahr zuzumuten (sog. Schulstufenmodell). Damit weicht das Gericht von der jahrelangen Praxis ab, welche die Grenze beim 10. Altersjahr (50%) und beim 16. Altersjahr (100 %) sah (sog. "10/16-Regel").

Zudem wurden die Berechnungsmethoden für die Kinderunterhaltsbeiträge- wie auch für den Ehegattenunterhalt vereinheitlicht. Die Ausgestaltung dieser Berechnungen werden im Artikel zusammengefasst.

Das Bundesgericht hat sich sodann auch von einer jahrelangen Praxis verabschiedet, nach welchem (vorbehalten besonderer Umstände des Einzelfalls) einem Ehegatten, welche(r) über Jahre hinweg keiner Erwerbstätigkeit nachging, nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zuzumuten sei, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern das 45. Altersjahr vor der Trennung vollendet wurde. Neuerdings ist die Frage des beruflichen Wiedereinstiegs konkret anhand des Einzelfalls zu beurteilen, wobei das Alter zwar ein wichtiges Kriterium bleiben wird, aber eine starre Orientierung daran sich verbietet.

Für (auch medial) grosses Aufsehen hat sodann die neueste bundesgerichtliche Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt gesorgt. Bisher war ein solcher grundsätzlich geschuldet, wenn die Ehe als lebensprägend beurteilt wurde. Nun hat das Bundesgericht diese Praxis deutlich aufgeweicht, was längere nacheheliche Unterhaltspflichten deutlich seltener machen dürfte. Auch diese Änderung der Rechtsprechung wird im Artikel zusammengefasst.

 

MLaw Adrian Dumitrescu
Rechtsanwalt
chkp. ag Rechtsanwälte Notariat
Bremgarten

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