Folgen fehlender Mitwirkung im Vaterschaftsprozess

Mutmassliche Väter sind im Rahmen von Abstammungsprozessen zur Mitwirkung an Untersuchungen, insbesondere dem Wangenschleimhautabstrich zwecks DNA-Analyse, verpflichtet. Aber was ist zu tun, wenn dieser die Prozessbeteiligung oder eine Untersuchung verweigert? Wann sind Zwangsmassnahmen möglich und wie weit darf der Staat dabei gehen?

In der Zeitschrift "Aktuelle juristische Praxis" zeigt Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu eingehend auf, dass bei Verweigerung der Mitwirkung zunächst die Möglichkeiten der Beweislastverteilung zu Lasten der Partei, welche die Mitwirkung verweigert, auszuschöpfen sind. Nur wenn dies ausser Betracht fällt, können Zwangsmassnahmen angezeigt sein. Körperlicher Zwang hat dabei aber das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu wahren. Was dies genau bedeutet, wird im Beitrag näher ausgeführt.

MLaw Adrian Dumitrescu
Rechtsanwalt
chkp. ag Rechtsanwälte Notariat
Bremgarten

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