Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht, mit weitreichenden Änderungen für Alleinstehende sowie Ehe- und Konkubinatspaare in Kraft. Die Verfügungsfreiheit wird grösser. Hauptmerkmal der Revision ist das abgeänderte Pflichtteilsrecht:
Hinterlässt ein alleinstehender Erblasser oder ein Erblasser, der im Konkubinat lebt, keine Nachkommen, so erben heute die Eltern zu gleichen Teilen. Der Pflichtteil der Eltern beträgt die Hälfte des Nachlasses. Folglich beträgt die frei verfügbare Quote heute nur 50%. Neu haben die Eltern keinen Pflichtteil mehr. Das heisst die frei verfügbare Quote beträgt neu 100%.