Familien- und Erbrecht.

Patchworkfamilien mit Vor- und Nacherbeneinsetzung absichern

Möchten Sie Ihr Erbe schützen und sicherstellen, dass Ihre Patchworkfamilie auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist? Eine Vor- und Nacherbeneinsetzung kann Ihnen dabei helfen, eine Lösung zu finden, die auf Ihre einzigartige Familiendynamik zugeschnitten ist. In diesem Artikel erfahren Sie die Hauptaspekte, die Sie dabei berücksichtigen sollten.

Was ist eine Vor- und Nacherbeneinsetzung?

Die Vor- und Nacherbeneinsetzung ist eine erbrechtliche Regelung, die es Ihnen ermöglicht, ihr Erbe in zwei Phasen zu verteilen. Stellen Sie sich vor, Sie möchten gewährleisten, dass zunächst Ihr Ehepartner nach Ihrem Ableben von Ihrem Vermögen profitiert. Gleichzeitig möchten Sie aber, dass nur Ihre leiblichen Kinder letztlich das Erbe erhalten. In einem solchen Fall könnten Sie in einem Testament bzw. einem Erbvertrag einen Vorerben und einen Nacherben bestimmen: Der Vorerbe erhält das Erbe zunächst, hat jedoch die Pflicht, es zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach einem bestimmten Ereignis an den Nacherben weiterzugeben.

Grenzen der Vor- und Nacherbeneinsetzung

Die gesetzlichen Pflichtteile bleiben jedoch unantastbar. Sollten Sie einen Pflichtteil mit einer Nacherbeneinsetzung belasten, kann Ihre Verfügung angefochten werden.

Die gute Nachricht ist, dass Sie es in der Hand haben, was mit Ihrem restlichen Erbe (der sog. freien Quote) geschieht. Hier bietet Ihnen die Nacherbeneinsetzung einen grossen Gestaltungsspielraum. Nicht nur können Sie festlegen, ob der Vorerbe Ihren Nachlass nur benutzen oder auch aufbrauchen kann (sog. Nacherbeneinsetzung auf den Überrest). Es steht Ihnen ausserdem frei, zu entscheiden, wie viel und wofür die Erbschaft vom Vorerben verbraucht werden darf und vieles mehr.

Unzulässig ist hingegen, mehrere Personen hintereinander als Nacherben zu bestimmen. Mit anderen Worten kann ein Nacherbe nicht selbst zum Vorerben eines weiteren Nacherben werden. Eine dahin gehende Verfügung wäre nichtig.

Sicherungsmassnahmen

Damit die Nacherben die Erbschaft tatsächlich erhalten, sollten mögliche Sicherungsmassnahmen erwogen und festgehalten werden.

Im Falle einer Nacherbschaft wird beim Tod des Erblassers zwingend ein Inventar über die Vermögenswerte des Erblassers erstellt. Es ist ratsam, die Kosten dafür im Voraus zu klären.

Ein Inventar allein reicht aber oft nicht aus, um die Ansprüche des Nacherben zu sichern. Hierfür sollte die Erbschaft grundsätzlich erst an die Vorerben herausgegeben werden, wenn diese eine angemessene Sicherheit (wie Vormerkung im Grundbuch etc.) an die Nacherben geleistet haben. Weitere Sicherungsinstrumente umfassen die Verpflichtung, die Erbschaft getrennt vom übrigen Vermögen zu verwalten und die Nacherben regelmässig zu informieren.

Es steht dem Erblasser aber auch frei, die Vorerben von der Pflicht zur Sicherstellung zu befreien.

Willensvollstrecker

Ein Erblasser tut gut daran, zu bestimmen, wer dafür sorgen soll, dass sein Erbe nach seinen Vorstellungen verteilt wird. Dies kann z.B. ein vertrauenswürdiger Familienangehöriger oder ein professioneller Nachlassverwalter sein.

Steuerliche Auswirkungen

Entscheidend ist überdies, die steuerlichen Folgen einer Nacherbeneinsetzung zu bedenken. Während in vielen Kantonen Ehegatten und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kann die Nacherbeneinsetzung bei nichtverheirateten Lebenspartnern zu einer doppelten Steuerbelastung führen. Zuerst muss der Vorerbe als Nichtverwandter eine beträchtliche Steuer entrichten (z.B. Kanton Zürich bis zu 36%) und beim zweiten Erbgang kann noch eine Weitere für die Nacherben hinzukommen. Auch hier gibt es Wege, die steuerlichen Auswirkungen zu minimieren. Zum Beispiel wäre zu prüfen, ob dem Lebensgefährten stattdessen ein Nutzniessungsvermächtnis eingeräumt werden sollte.

Ganz gleich, ob Sie sich Gedanken über eine gerechte Verteilung des Vermögens, rechtliche Feinheiten oder die Aufrechterhaltung der Familienharmonie machen, unsere Experten helfen Ihnen gerne, ein Erbe einzurichten, das Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.