Strafrecht.

Reform der "Rassendiskriminierungsnorm"

Gemäss einer geplanten Gesetzesänderung soll die sogenannte "Rassendiskriminierungsnorm" auf den Schutz vor Homophobie ausgeweitet und umbenannt werden: "Diskriminierung und Aufruf zu Hass". Dagegen wurde das Referendum ergriffen. In der Zeitschrift "Aktuelle juristische Praxis" nimmt Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu die geplante Reform zum Anlass, die Strafnorm näher zu betrachten. Das Augenmerk liegt dabei einerseits auf der Frage, ob der verwendete Begriff der "Rasse" überhaupt noch angebracht ist und inwiefern andererseits diskutierte Ausweitungen auf weitere Gruppen ins gesamte Gefüge der Norm passen, oder auch nicht. Wie geht es zusammen, wenn religiöse und ethnische Gruppen vor öffentlicher Herabsetzung strafrechtlich geschützt werden, sowie künftig auch Homosexuelle und Bisexuelle, nicht aber bspw. behinderte Menschen oder Menschen mit Transidentität (Transgender)? Wie sind die in der öffentlichen und parlamentarischen Debatte gewählten Argumentationen juristisch einzuordnen? Dies wird im Artikel kritisch beleuchtet.

MLaw Adrian Dumitrescu
Rechtsanwalt
chkp. ag Rechtsanwälte Notariat
Bremgarten

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